Exceet – Sondersituation für schnelle

Ich hatte ja bereits im meinem Artikel über Exceet geschrieben, dass es eventuell bei der Auszahlung der Dividende zu einer Sondersituation kommen kann. Jetzt wurden nach der außerordentlichen HV die Auszahlungsbedingungen bekannt gegeben:

Die ordentliche Hauptversammlung der exceet Group SE (zukünftig: exceet Group SA – “Gesellschaft”) vom 20. November 2019 hat u.a. eine Sonderausschüttung in Höhe von EUR 3,00 pro Aktie beschlossen. Die Zahlung wird aus dem Bestand an Nettoliquidität innerhalb der exceet-Gruppe finanziert und wird aus der Kapitaleinlagereserve der Gesellschaft ausgezahlt. Sie ist von der luxemburgischen Quellensteuer ausgenommen.

Die Sonderausschüttung von EUR 3,00 pro Aktie wird am 25. November 2019 an Aktionäre ausgezahlt, die am 22. November 2019 abends Eigentümer von Aktien der Gesellschaft waren.

Die Notierung der Aktien der Gesellschaft erfolgt im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am 21. November 2019 “ex-Ausschüttung”.

Dem Anleger wird empfohlen, sich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die konkreten steuerlichen Folgen der Sonderausschüttung beraten zu lassen.

Fazit
Die Aktie notiert heute (22.11.) Ex-Dividende um ca. 4,60-4,80 €. Da “heute abend” als Dividendenanspruchszeitpunkt gilt, und der Ex-Tag gestern war kann man heute die Dividende geschenkt bekommen.

7 Kommentare

  1. Ich hab auch zugeschlagen glaube aber irgendwie noch nicht dran da ist doch ein Hacken den wir nicht sehen
    Vielleicht dauert es bis ich als Eigentümer erscheine bis Montag oder so ……
    Trotzdem Danke
    Tschü

  2. Für mich ist die Sache eindeutig, falls es einen Haken geben sollte (außer steuerliche Betrachtungen), kann man ja einfach wieder verkaufen…

    • Die Gesellschaft ist von exceet Group SE auf exceet Group SA umgewandelt worden. Die Aktien, die man nach dem Abschlag kaufen konnte, waren bereits SA Aktien. Vielleicht sind ja nur die SE Aktien bezugsberechtigt? Heute werden wir mehr wissen…
      Danke jedenfalls für den Hinweis, bin am Freitag auch mal mitgegangen.
      Gute Seite, gute Analysen btw

  3. Offizielle Antwort vom CEO:

    “Sehr geehrter Herr xxx-

    Ein Aktienkauf wird im offiziellen Aktienhandel mit T+2 gesettelt, wodurch am Freitag gekaufte Aktien nicht am Freitagabend im Depot sein können. In der Konsequenz besteht somit kein Anspruch auf die Sonderausschüttung.

    Mit bestem Gruss
    Wolf-Günter Freese”

    Wieder etwas dazu gelernt…

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